Seit August 2015 müssen laut Urteil des Bundessozialgerichtes Krankenkassen die Kosten für speziell auf Hörgeschädigte zugeschnittene Rauchwarnmelder übernehmen.
In einem Fall musste ich zur gleichen Zeit aus Umbaugründen bei einer hörgeschädigten Kundin Rauchwarnmelder zuzüglich einem Modul, welches aus Blitzleuchte und Rüttelkissen besteht montieren und in Betrieb nehmen. EI-Elektronics bietet hier eine ganzheitliche Lösung an.
Im Herbst hatte ich dann weitere Anfragen von Hörgeschädigten. In fast allen Fällen wurde seitens der Krankenkassen versucht, die Kunden hinzuhalten. Zum einen hat man sie zu ihrem Ohrenarzt geschickt, der dann wohl nochmals feststellen sollte, ob sie auch wirklich betroffen sind oder man wusste noch nichts Konkretes zum Urteil. Nachdem die Betroffenen dann grünes Licht vom zuständigen Arzt bekamen, durften sie mit einem Rezept und dem Angebot bezüglich der Rauchwarnmelder-Montage wiederkommen.
Allerdings verwies dann beispielweise die IKK-Classic, welche auch meine Krankenkasse ist, darauf, dass beispielsweise mein Elektro-Unternehmen kein zugelassener Hilfsmittelerbringer ist. Nunmehr können die Patienten zwar über den Hörgeräteakustiker entsprechende Hilfsmittel anfordern, doch die Frage der Montage bleibt zu klären, da wiederum der zugelassene Hörakustiker keine Montagearbeiten durchführt bzw. durchführen darf.
Speziell von meiner Krankenkasse, welche doch angibt für uns Handwerker ein guter Partner zu sein und dann so einen Irrsinn vom Stapel lässt, bin ich maßlos enttäuscht. Denn wer, wenn nicht ein zertifiziertes Elektro-Unternehmen, wäre wohl besser für eine solche Installation geeignet?
Einen kleinen Verbesserungsvorschlag habe ich aber auch an EI-Electronics gesandt, welche die Netzanzeige zukünftig lieber an der Seite anbringen sollten, da diese beim Einschlafen störend wirken könnte.